Ablauf
Ein klarer und transparenter Ablauf ist mir in der psychotherapeutischen Arbeit besonders wichtig. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Schritte von der Kontaktaufnahme bis zum Therapieverlauf.
Der Weg zur Psychotherapie
Der erste Schritt in Richtung Psychotherapie kann mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. Mir ist es daher wichtig, den Zugang so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Kontaktaufnahme
Sie können sich zu den telefonischen Sprechzeiten direkt bei mir melden oder mir eine Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular senden. Schriftliche Anfragen beantworte ich so zeitnah wie möglich.
Kurzes Vorgespräch
In einem kurzen telefonischen Vorgespräch bitte ich Sie, mir Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen in wenigen Stichpunkten zu schildern. Zudem klären wir erste organisatorische Fragen und prüfen gemeinsam, ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passt.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bei freien Kapazitäten vereinbaren wir einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Diese ist noch kein Therapiebeginn, sondern dient der ersten diagnostischen Einschätzung, der Orientierung und der Klärung möglicher nächster Schritte.
Übergang in die Therapie
Hat bereits eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir oder anderweitig stattgefunden und sind es Therapieplätze verfügbar, kann direkt ein Termin für den Start der Psychotherapie vereinbart werden
Vor der ersten Sitzung
Gesetzlich Versicherte
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit. Prüfen Sie im Vorfeld außerdem, ob es persönliche oder organisatorische Punkte gibt, die Sie vor Beginn einer Psychotherapie klären möchten (z. B. im Zusammenhang mit Versicherungen).
Privat Versicherte
Bitte informieren Sie sich vor dem ersten Gespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die geltenden Bedingungen (z. B. Kostenübernahme, Anzahl der Sitzungen, notwendige Unterlagen). Maßgeblich sind dabei die Regelungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags.
Bitte bedenken Sie zudem, dass eine über die private Krankenversicherung abgerechnete Psychotherapie in bestimmten Lebenssituationen relevant sein kann (z. B. bei Fragen zur Verbeamtung oder zu Versicherungen).
Anfragen für Angehörige
Wenn Sie Unterstützung für einen Angehörigen suchen, beachten Sie bitte, dass sich eine Psychotherapie immer an den Zielen der Person orientiert, die selbst zur Behandlung kommt. Das telefonische Vorgespräch führe ich daher nach Möglichkeit direkt mit dieser Person. Für einen kollegialen Austausch stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung, sofern eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt.
Beginn und Ablauf der Psychotherapie
Kennenlernen & Orientierung: Probatorische Sitzungen
Zu Beginn besprechen wir Ihre aktuelle Situation, Ihre Anliegen und Ihre Erwartungen. Dieses Gespräch dient der ersten Orientierung und dem gegenseitigen Kennenlernen.
In den probatorischen Sitzungen lernen Sie die therapeutische Arbeitsweise kennen. Gemeinsam klären wir, ob und in welcher Form eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und bereiten bei Kassenbehandlung die nächsten Schritte vor.
Therapieverlauf
Auf Grundlage der Gespräche legen wir gemeinsam realistische und für Ihren Alltag hilfreiche Therapieziele fest. Im weiteren Verlauf arbeiten wir an den Themen, die Sie belasten, und entwickeln mit verhaltenstherapeutischen Methoden neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten.
Antragstellung (bei Kassenbehandlung)
Bei einer Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse wird nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt. Dabei kann eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden.
Regelmäßige Sitzungen
Die Therapie findet in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus statt. Eine Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten. Häufigkeit und Gesamtdauer richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Sämtliche Inhalte unserer Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.