Kosten
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen hängen von Ihrer Versicherungsform ab. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Abrechnungsmöglichkeiten in meiner Praxis.
Gesetzlich Versicherte
Für meine Praxis besteht eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für die Psychotherapie werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung, für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle darüber,
- in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden,
- wie viele Sitzungen genehmigt werden und
- ob ein Antrag erforderlich ist.
Da sich die Erstattungsbedingungen je nach Tarif und Versicherung unterscheiden können, empfiehlt es sich, diese Informationen vorab schriftlich bestätigen zu lassen. Eventuell notwendige Antragsformulare bringen Sie bitte zum ersten Gespräch mit.
Selbstzahler
Eine Behandlung als Selbstzahler ist ebenfalls möglich. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Informationen (z. B. Diagnosen) an Krankenkassen oder andere Stellen. Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung (GOP/GOÄ). Gerne informiere ich Sie hierzu im persönlichen Gespräch.
Hinweis
Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Vorgehen unterstütze ich Sie gerne im Rahmen der ersten Gespräche. Viele organisatorische Punkte lassen sich dort in Ruhe klären.